führungszeugnis

Welche Strafen werden eingetragen?


Jede Strafe wird im Bundeszentralregister eingetragen, auch kleine Strafen wie zum Beispiel Geldstrafen. In einem Führungszeugnis werden jedoch nicht alle Vorstrafen eingetragen, sondern nur bestimmte Strafen. Geldstrafen setzen sich aus einer Tagessatzanzahl und einer Tagessatzhöhe (Nettoeinkommen) zusammen. Sollte die Tagessatzanzahl 90 Tagessätze überschreiten, dann wird die Strafe im Führungszeugnis eingetragen. Es gibt jedoch auch einige Ausnahmeregelungen, bei denen die Tagessatzanzahl von 90 Tagessätzen nicht eingehalten wird. Die Ausnahmeregelungen findet man in §§ 32 ff. des Bundeszentralregistergesetz. Bei Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu drei Monaten werden die Eintragungen grundsätzlich gelöscht.

Unterschied zwischen einfach und erweitert


Das einfache und das erweiterte Führungszeugnis unterscheiden sich vor allem in ihrem Inhalt. Das einfache lässt Ausnahmen bei der Eintragung zu, zum Beispiel werden Freiheitsstrafen bis zu drei Monaten nicht eingetragen. Im erweiterten Führungszeugnis werden auch Strafen aufgenommen, wie zum Beispiel Freiheitsstrafen mit nicht mehr als drei Monaten.

führungszeugnis

Auskunft


Sie selbst können jederzeit Ihr Führungszeugnis beantragen, jedoch haben auch noch weitere unbeschränkte Auskunft. Bei laufenden Strafverfahren, einer Einbürgerung oder Verbeamtung haben bestimmte Behörden wie zum Beispiel die Polizei, Gerichte oder Staatsanwaltschaften auch das Recht auf eine Auskunft über Ihre Vorstrafen und können somit bei dem Bundesamt für Justiz einen Auszug anfordern.

Beantragung


Ein Führungszeugnis wird größtenteils bei einer Bewerbung vom Arbeitgeber beantragt, um sicherzustellen, dass Sie kein Sicherheitsrisiko darstellen, aufgrund Ihrer Vorstrafen. Vor allem in sicherheitssensiblen Bereichen wie zum Beispiel in Schulen oder Kitas müssen Sie es vorlegen. Ein Führungszeugnis erkennen Sie einer, in grünem Spezialpapier gedruckten, Urkunde versehen mit dem deutschen Bundesadler. In dem Sicherheitsgewerbe sollten Sie alle drei Monate ein aktuelles Führungszeugnis beantragen und vorlegen können. Die Beantragung ist gebührenpflichtig und kostet 13 Euro. Sie können es im Bürgeramt beantragen oder online auf der Website www.selbstauskunft-anfordern.com. Bei einer online Beantragung sparen Sie Zeit und Ihr Dokument wird an Ihre Wunschadresse gesendet.